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Patientenschutz ist uns das Wichtigste

Homöopathie für Sie — nun auch mit Patientenfürsprecherin.

Als unabhängige Patientenfürsprecherin bin ich für Ihre Anliegen da. 

Unbürokratisch und persönlich. Sind Sie unzufrieden, haben Fragen oder Kritik, lief oder läuft etwas nicht rund? Ich berate Sie und vermittle Ihre Anliegen, je nach Sachverhalt, auch in der Schlichtungs- und Ethik-Kommission der beteiligten Organisationen. Ich arbeite ehrenamtlich, vertraulich und ich stehe unter Verschwiegenheitspflicht.

 

Ich bin erreichbar Montag – Donnerstag von 13.00 – 14.30 Uhr.

Maßstab ist der gesetzliche Rahmen und natürlich auch die Ethik-Richtlinien der beteiligten Organisationen.

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Services

José Jonker

Foto © Simon Geiger

Ich höre mir Ihr Anliegen zunächst einmal an, ohne zu werten. Zum besseren Verständnis kann ich ggf. Rückfragen stellen. Je nach Anfrage und Thema, siehe folgender Abschnitt „Angebot und Grenzen“, kann ich auch auf weitere Ansprechpartner*innen hinweisen. Vielleicht suchen Sie aber zunächst nur ein Gespräch und das reicht Ihnen aus. Bei Anfragen ohne weitere Konsequenzen kann Ihr Anliegen anonym behandelt werden.

 

Ist auf diesem Wege keine Lösung zu finden, kann ich den/die Therapeut*in, gegen die ein Vorwurf vorliegt, zunächst um eine Stellungnahme bitten. Eine weitergehende Klärung ist dann nicht mehr anonym möglich. Denn für diesen Fall müssen Sie vorab ausdrücklich Ihr schriftliches Einverständnis zur Kontaktaufnahme und Weitergabe Ihres Namens an den*die Therapeut*in geben (ein Vordruck wird Ihnen zur Verfügung gestellt). Je nach Sachverhalt kann die Schlichtungs- und Ethik-Kommission der beteiligten Organisationen einbezogen und ein formelles Beschwerdeverfahren eröffnet werden. Beides erfordert, bestimmte persönliche Daten und Informationen vertraulich weiterzugeben und damit Ihre Zustimmung. Die Kommissionsmitglieder sowie Funktionsträger der beteiligten Organisationen stehen ebenfalls unter Verschwiegenheitspflicht. 

 

Wichtig ist mir gegenseitiger Respekt. Bei grober oder missbräuchlicher Sprache und bei Intentionen, die nicht in meinem Aufgabenbereich liegen, kann ich das Gespräch beenden.

Das Angebot der Klärung und Vermittlung richtet sich primär an Patient*innen von Therapeut*innen, die Mitglied einer der beteiligten Organisationen oder dort zertifiziert/qualifiziert sind. Ist dies nicht gegeben, kann es sinnvoll sein, sich an andere Stellen (Heilpraktikerverbände oder GeKo, bei Ärzten DZVhÄ oder Landes-Ärztekammern) zu wenden. Auch für Fragen zu Abrechnung und Kostenerstattung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Berufsverbänden, bspw. dem VKHD.

 

Die Patientenfürsprecherin kann auf weiterführende Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Medizinische, homöopathische oder rechtliche Beratung oder gutachterliche Tätigkeit gehören NICHT in Aufgabenbereich der Patientenfürsprecherin. Es geht immer um den konkreten Fall, um Sie als Patient*in (oder Erziehungsberechtigte, Vormund, Betreuungsbevollmächtigte).

 

Die Patientenfürsprecherin hat nicht die Aufgabe, ein Werturteil über Vorfälle abzugeben. Die gemeinsame Schlichtungs- und Ethik-Kommission kann im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens jedoch vereins- oder stiftungsrechtlicher Maßnahmen empfehlen, die durch die jeweiligen Organisationen umgesetzt werden.

 

Bei diesem Angebot handelt es sich NICHT um eine Schlichtungsstelle nach § 1 Abs 2 und § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG.

Angebot und Grenzen
Ziele und Aufgaben

Unser Ziel ist ein umfassender Patientenschutz. Diesen erreichen wir, für Sie, durch ein tiefer gehendes Beratungs- und Schlichtungsangebot. 

 

Eine unabhängige, professionelle Beratung steht Ihnen bei Gesprächsbedarf, kostenlos zur Verfügung.

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Zu den Aufgaben der gemeinsamen Schlichtungs- und Ethik-Kommission (siehe Träger) zählen:

 

  • die Förderung und Pflege einer Kultur der ethischen Reflexion und Achtsamkeit in Ausbildung und Beruf, 

  • Ausschöpfung der Möglichkeiten eines guten Patientenschutzes, 

  • Bereitstellung von Schlichtungs- und Mediationsangeboten, 

  • sachgemäße Durchführung von Beschwerdeverfahren, 

  • Entwicklung geeigneter Konzepte,

  • Erfahrungsaustausch mit ähnlichen Stellen. 

 

Jede beteiligte Organisation entsendet ein bis zwei Ethik-Beauftragte in die gemeinsame Kommission, die in zweijährigem Zyklus gewählt oder bestätigt werden.

 

Mitglieder der Schlichtungs- und Ethik-Kommission sind:

 

  • Carl Classen (SHZ)

  • Ralf Dissemond (VKHD)

  • Bettina Henkel (VKHD)

  • José Jonker (Patientenfürsprecherin)

  • Marion Kampmann (SHZ)

  • Eva Kolbinger (QBKHD)

  • Karina Rabe (HOG)

  • Sigrid Schellhaas (QBKHD/Lachesis)

 

Ansprechpartnerinnen der Schlichtungs- und Ethik-Kommission sind:
 

 

Soweit im Einzelfall erforderlich, können auch Vorstände oder Verantwortliche der beteiligten Organisationen (siehe nächster Abschnitt) in Beratungen einbezogen werden. Diese stehen ebenso wie die Mitglieder der Schlichtungs- und Ethik-Kommission unter Verschwiegenheitspflicht. Die Kommission ist keine eigenständige Körperschaft. Ihre Entscheidungen und Empfehlungen werden von den beteiligten Organisationen vereins- bzw. stiftungsrechtlich umgesetzt.

Schlichtungs- und Ethik-Kommission
gemeinsame Initiative
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In einer Zeit mit vielen falschen, verzerrenden und irritierenden Darstellungen, nicht nur gegen die Homöopathie, setzen wir mit unserer gemeinsamen Initiative ein positives Zeichen.

 

Diese vier Organisationen sind Träger des Projektes „Patientenfürsprecherin“. Sie unterhalten zugleich eine gemeinsame Schlichtungs- und Ethik-Kommission. Bei HOG richtet sich das Angebot der Patientenfürsprecherin primär auf die Arbeit mit Geflüchteten in Deutschland.

Die folgenden Patienten-Organisationen sind unsere Kooperationspartner:

 

Kontakt

info@patientenfuersprecher-homoeopathie.de  /  Tel. 0731 - 407722-50

Vielen Dank!

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Kontakt
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